NoVA-Rechner PKW

Der NoVA-Rechner funktioniert für alle Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 01.01.2015 aus einem EU-Staat. Geben Sie dafür einfach das Erstzulassungsdatum, den Co2-Wert und den Nettokaufpreis ein und es wird die NoVA für das gewünschte Fahrzeug berechnet.

NoVA Rechner

Mit unserem kostenlosen NoVA-Rechner für PKW können Sie die Höhe der NoVA für Ihr Fahrzeug schnell und einfach berechnen. Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Gewähr für die Berechnung übernehmen können.

Wenn Sie Fragen zur Berechnung haben oder Hilfe beim Import Ihres Fahrzeuges benötigen, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren:

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Erklärung:

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Steuer in Österreich, die bei der erstmaligen Anmeldung eines Fahrzeugs in Österreich erhoben wird. Sie richtet sich nach dem CO2-Ausstoß, dem Alter und dem netto Kauf bzw. Verkaufspreis des Fahrzeugs.

Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie die NoVA für PKWs berechnet wird:



Erstzulassungsdatum:

Geben Sie im Feld „Erstzulassung“ das Datum der Erstzulassung laut Zulassungsschein ein. Handelt es sich um ein neues Fahrzeug, tragen Sie das gewünschte Anmeldedatum in Österreich ein.


CO₂-Wert:

Für die NoVA-Berechnung wird der kombinierte CO₂-Wert benötigt. Dieser ist in den Fahrzeugpapieren (CoC) vermerkt. Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2019 gilt der Wert nach dem NEFZ-Messverfahren, ab 01.01.2020 wird das WLTP-Messverfahren verwendet.


Kaufpreis netto:

Geben Sie im Feld „Kaufpreis netto“ bitte den Nettopreis ohne Steuern ein, den Sie für das gewünschte Fahrzeug im EU-Ausland bezahlen.


Co2-Abzugsbetrag:

Der Co2-Abzugsbetrag wird vom Kombinierten Co2-Wert abgezogen. Bei Fahrzeugen, die unter diesem Abzugsbetrag liegen, muss keine NoVA abgeführt werden. Der Co2-Abzugsbetrag verringert sich seit 2021 jährlich. Aktuell (2025) liegt dieser bei 94 g/km. Welcher Abzugsbetrag anzuwenden ist, liegt immer am Erstzulassungsdatum. (Sofern das Fahrzeug aus der EU kommt) Wurde das Fahrzeug 2022 erstmalig zugelassen, ist der Abzugsbetrag aus diesem Jahr anzuwenden (107 g/km)


NoVA-Steuersatz:

Der NoVa-Steuersatz berechnet sich, indem man den Co2-Abzugsbetrag vom Co2-Wert abzieht, diesen durch 5 teilt und anschließend mathematisch rundet. Z.B. 132g/km – 94 g/km = 38, 38 / 5 = 7,6 ~ 8%


Höchststeuersatz:

Der NoVA-Steuersatz ist nach oben durch den Höchst-Steuersatz gedeckelt. Dieser Höchststeuersatz wird seit 2021 jährlich erhöht und liegt aktuell bei 80%.


Abzugsposten:

Der Abzugsposten, ist ein fixer Betrag, der von der NoVA abgezogen wird. Seit 01.01.2020 ist dieser Betrag mit 350€ fixiert. Dieser wird je nach Fahrzeugalter aliquot auf 8 Jahre gekürzt. Ist das Fahrzeug z.B. älter als 3 Jahre, werden nur 5/8 dieses Betrages abgezogen (218,75€).


NoVA-Grundbetrag:

Der NoVA-Grundbetrag errechnet, indem man den NoVA-Steuersatz mit dem netto Kaufpreis des Fahrzeuges multipliziert und anschließend den Abzugsposten abzieht.


Malus-Grenzwert & Malusbetrag:

Für Fahrzeuge mit besonders hohem Co2-Wert, gibt es zusätzlich noch einen Malus. Für diesen Malus gibt es einen Malus-Grenzwert (aktuell 155 g/km), der vom Co2-Wert abgezogen wird. Dieser Malus-Grenzwert wird seit 2021 jährlich gesenkt. Das, was vom Co2-Wert übrigbleibt, wird mit dem Malusbetrag (aktuell 80€) multipliziert. Auch hier ist wieder von den Werten auszugehen, welche im Jahr der Erstzulassung gültig waren. Dieser Betrag wird anschließend aliquot auf 8 Jahre gerechnet reduziert. Ist das Fahrzeug also älter als 3 Jahre, müssen von diesem Betrag nur 3/8 bezahlt werden.

Beispiele:



Beispiel 1:



Erstzulassung: 04.02.2021

Co2-Wert: 132 g/km

Netto-Kaufpreis: 22.000 €


Zuerst wird vom Co2-Wert des Fahrzeuges (132 g/km) der Co2-Abzugsbetrag subtrahiert, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig war (112 g/km). Der erhaltene Wert, wird anschließend durch 5 geteilt. Das Ergebnis wird mathematisch auf eine ganze Zahl gerundet, womit man den NoVA-Steuersatz erhält.


(Co2-Wert – Abzugsbetrag) / 5 = NoVA-Steuersatz

(132 – 112) = 20 / 5 = 4 %



Der NoVa-Steuersatz (4% bzw. 0,04) wird mit dem Nettokaufpreis (22.000 €) multipliziert, um den NoVA-Grundbetrag zu erhalten.


Nettokaufpreis x NoVA-Steuersatz = NoVA-Grundbetrag

22.000 € x 4 % = 880 €



Von diesem NoVA-Grundbetrag (880 €) wird nun der Abzugsposten (350 €) aliquotiert auf das Alter (älter als 4 Jahre = 4/8 = 175 €) abgezogen.


NoVA-Grundbetrag – (Abzugsposten x 5/8) = NoVA

880 € - 175 € = 705€



Malus ist für dieses Fahrzeug aufgrund des niedrigen Co2-Wertes nicht fällig, daher beträgt die gesamte NoVA:   705 €.





Beispiel 2:



Erstzulassung: 18.09.2022

Co2-Wert: 193 g/km

Netto-Kaufpreis: 48.000 €


Zuerst wird vom Co2-Wert des Fahrzeuges (193 g/km) der Co2-Abzugsbetrag subtrahiert, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig war (107 g/km). Der erhaltene Wert, wird anschließend durch 5 geteilt. Das Ergebnis wird mathematisch auf eine ganze Zahl gerundet, womit man den NoVA-Steuersatz erhält.


(Co2-Wert – Abzugsbetrag) / 5 = NoVA-Steuersatz

(193 – 107) = 86 / 5 = 17,2 % ~ 17 %



Der NoVa-Steuersatz (17% bzw. 0,17) wird mit dem Nettokaufpreis (48.000 €) multipliziert, um den NoVA-Grundbetrag zu erhalten.


Nettokaufpreis x NoVA-Steuersatz = NoVA-Grundbetrag

48.000 € x 17 % = 8.160 €



Von diesem NoVA-Grundbetrag (8.160 €) wird nun der Abzugsposten (350 €) aliquotiert auf das Alter (älter als 2 Jahre = 6/8 = 262,50 €) abgezogen.


NoVA-Grundbetrag – (Abzugsposten x 6/8) = NoVA

8.160 € - 262,50 € = 7.897,50 €




Da das Fahrzeug einen Co2-Wert über der Malus-Grenze hat, kommt für dieses Fahrzeug noch ein Malus dazu. Für diesen muss vom Co2-Wert (193 g/km) der Malus-Grenzbetrag (185 g/km) für das entsprechende Jahr (2022) abgezogen werden. Der restliche Wert wird mit dem entsprechenden Malus-Betrag (60 €) multipliziert. Dieser Betrag wird anschließend wieder wie beim Abzugsposten, entsprechend dem Alter (älter als 2 Jahre = 6/8) aliquotiert.


(Co2-Wert - Malus - Grenzwert) x Malus-Betrag x 6/8 = Malus

(193 g/km - 185 g/km) = 8 x 60 € = 480 € x 6/8 = 360 €


Dieser Malus wird anschließend zur ursprünglichen NoVA addiert um den NoVA Gesamtbetrag zu erhalten. Daher beträgt die gesamte NoVA:   8.257,50 €.

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