Allgemeine Geschäftsbedingungen



Vertragspartner


Vertragspartner ist MD Fahrzeughandels GmbH in Altach/Vorarlberg, in weiterer Folge Verkäufer genannt, und der Kunde (in weiterer Folge Käufer genannt). Diese AGB gelten für den Verkauf von gebrauchten und neuen Fahrzeugen sowie EU-Fahrzeugen zwischen dem Käufer und Verkäufer.


Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss


Der Vertragsgegenstand umfasst in der Regel EU-Neufahrzeuge mit den spezifischen Ausstattungsmerkmalen des jeweiligen Landesmodells. Diese werden im Angebot des Verkäufers genau beschrieben und sind dem Käufer vor Auftragserteilung bekannt. 

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zu 4 Wochen gebunden, bei Nutzfahrzeugen bis zu 6 Wochen. Bei verfügbaren Lagerfahrzeugen in einem europäischen Land verkürzt sich diese Frist auf 21 Tage. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung durch Auftragsbestätigung innerhalb der genannten Fristen annimmt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn er die Bestellung nicht annimmt.


Übertragung von Rechten und Pflichten


Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


Preise


Der bei Vertragsabschluss angegebene Preis ist bindend, Ausnahmen bestehen: 

1. Bei Modellwechsel durch den Hersteller oder wenn anstelle des ursprünglich bestellten Fahrzeugs ein sogenanntes Facelift-Modell geliefert wird und es dadurch zu einer allgemeinen Preiserhöhung kommt. 

2. Bei Fahrzeugen mit einer Lieferzeit von mindestens 6 Monaten, wenn der vereinbarte Liefertermin mindestens 6 Monate nach Vertragsabschluss liegt. 

3. Bei Preisänderungen durch den Lieferanten nach Auftragserteilung. 

4. Wenn der Hersteller die Serienausstattung ändert, das Fahrzeug somit über eine höherwertige Ausstattung verfügt und es aus diesem Grund zu einer Preiserhöhung kommt.


Zahlung


Der Kaufpreis inkl. aller Nebenleistungen ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs (Übernahmeort: A-6844 Altach/Vorarlberg) zu bezahlen, bevorzugt per rechtzeitiger Banküberweisung, Bankscheck oder bar (innerhalb der Banköffnungszeiten unserer Hausbank). Bei Fahrzeugzustellung ist der Kaufpreis vor der Lieferung fällig. 

Gegenansprüche des Käufers kann der Verkäufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.


Lieferung und Lieferverzug


Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. 

Kann die Lieferzeit seitens des Herstellers nicht eingehalten werden, etwa durch Zulieferprobleme oder Werksferien, hat der Hersteller das Recht, die Lieferzeit ohne Angabe von Gründen um 10 Wochen zu verlängern. 

Nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer das Recht, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Nach deren Verstreichen ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten. 

Es gibt in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen bei Lieferverzug für den Hersteller. 

Wir haben keinen Einfluss auf die Lieferzeit und sichern uns diesbezüglich rechtlich ab. Ein diesbezüglicher Rechtsweg gegen MD Fahrzeughandels GmbH ist ausgeschlossen. 

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmer sind von Schadenersatzansprüchen statt Leistung ausgeschlossen. 

Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er bei einem zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, erlischt die Leistungspflicht und der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren und bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. 

Sollte der Verkäufer oder sein Lieferant aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen das Fahrzeug nicht fristgerecht liefern können, ändern sich die Fristen um die Dauer der Störung. Bei einem Aufschub von mehr als 4 Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 

Änderungen am Fahrzeug durch den Hersteller in Konstruktion, Farbton oder Lieferumfang bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. 

Aus exporttechnischen Gründen kann es vor Auslieferung des Fahrzeugs zu einer Tageszulassung im Ausland kommen.


KFZ-Übernahme


Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 21 Tagen ab Importfertigstellung abzunehmen. Bei Nichtabnahme innerhalb dieser Frist gerät der Käufer ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, außer die unterlassene Abnahme ist nicht vom Käufer zu vertreten. 

Der Verkäufer ist berechtigt, für die Verzugsdauer ein Lagergeld in Höhe von € 15,-/Kalendertag zu berechnen. 

Bei Nichtübernahme kann der Verkäufer eine Schadensersatzforderung in Höhe von 15 % des Kaufpreises verlangen, wobei der Schadenersatz höher oder niedriger ausfallen kann, wenn Verkäufer oder Käufer einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweisen.


Eigentumsvorbehalt


Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer kann bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurücknehmen. Verkäufer und Käufer sind einig, dass das Fahrzeug den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme darstellt. 

Auf Wunsch des Käufers kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bestellt werden. Der Käufer trägt alle Kosten der Rücknahme und Verwertung. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verkaufswertes, können aber angepasst werden, wenn ein anderer Nachweis erbracht wird. 

Während des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer nicht über das Fahrzeug verfügen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.


Sachmangel


Die Ansprüche wegen Sachmangels richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle Sachmängel verjähren ein Jahr nach Leistungserbringung (Übernahme des KFZ).


Haftung


Die Haftung des Verkäufers ist bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Soweit der Schaden durch eine Versicherung des Käufers gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers. 

Für juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Unternehmer gilt: Nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes gelten Schadensersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers. 

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 


Sonderregelungen


Wünscht der Käufer eine Fahrzeugzustellung durch ein Speditionsunternehmen, ist der vollständige Kaufpreis vorab zu überweisen.


Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt 6800 Feldkirch.


Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. 

Ist der Käufer eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB und somit Verbraucher, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Der Widerruf ist zu richten an: 


MD Fahrzeughandels GmbH 

Web: www.md-auto.at 

E-Mail: fahrzeugkauf@md-auto.at 

Tel.: +43 5576 21090


Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben. 

Wurde eine Finanzdienstleistung vermittelt, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.